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HWK Münster | April 2024
Online-Seminar "Pflegebedürftig – was nun?"
Am Mittwoch, 17. April, lädt das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Münsterland "Competentia" zum Online-Seminar "Pflegebedürftig – Was nun?" ein.
Hier finden Sie einmal in der Woche die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Handwerk, kuratiert von Chefredakteur Stefan Buhren. (Foto: © Verlagsanstalt Handwerk)
Vorlesen:
November 2021
Einmal in der Woche informiert Stefan Buhren, Chefredakteur des Deutschen Handwerksblatts, an dieser Stelle über die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Handwerk.
In einer Welt voller News zählen Twitter und Facebook längst zu den etablierten Kurznachrichten-Kanälen. Dank begrenzter Zeichenzahl (maximal 280 auf Twitter) heißt es, Themen schnell auf den Punkt zu bringen.
Wir vom Deutschen Handwerksblatt dürfen nicht fehlen, um kurz und knapp auf die wichtigsten Neuigkeiten rund um und für das Handwerk hinzuweisen. Was Deutschlands "Wirtschaftsmacht von nebenan" bewegt, präsentieren wir daher jeden Dienstagmittag unter #DWIH – die Woche im Handwerk!
Wer mehr Kilometer fährt, als er vorher mit seiner Autoversicherung vereinbart hatte, muss nicht automatisch eine Vertragsstrafe befürchten. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden. Mehr lesen!
Wichtige Änderung für Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen: Sie müssen ab 2022 die Steuer-ID ihrer gewerblichen Minijobber an die Minijob-Zentrale übermitteln. Mehr lesen!
43 Stunden arbeiteten vier Auszubildende ein Wochenende durch – dann war sie fertig: die Geige ganz aus einheimischem Holz.. Hier geht's zum Video!
Wer einen Unfall verursacht, muss auch die Kosten für die Corona-Desinfektion des Fahrzeugs in der Kfz-Werkstatt übernehmen. Der Handwerker darf sie aber nur einmal in Rechnung stellen. Mehr lesen!
Die Lkw-Mautsätze wurden rückwirkend ab dem 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021 geändert. Betroffene Unternehmen können sich die zu viel gezahlte Maut erstatten lassen. Das Online-Portal dazu wurde am 3. November freigeschaltet. Mehr lesen!
Ein Schornsteinfeger, der sein Kehrbuch nicht ordentlich führt, kann als unzuverlässig gefeuert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden. Mehr lesen!
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