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Die "zunehmende Kriminalisierung" von Lebensmittelherstellern wollen die Bäcker, Fleischer und Konditoren nicht länger hinnehmen. (Foto: © auremar/123RF.com)

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Handwerk am Hygiene-Pranger?

Selbst kleinere Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften werden sechs Monate lang im Internet veröffentlicht. Deutschlands Bäcker sind maßlos enttäuscht.

Was esse ich, wo kaufe ich ein, stimmt die Qualität? Kaufe ich nur noch Bio, fair gehandelte oder regionale Produkte? Hatten die Kühe wirklich ein glückliches Leben? Werde ich vielleicht doch lieber Vegetarier? Und wie sieht es eigentlich bei meinem Lieblingsrestaurant oder Imbiss hinter der schicken Fassade aus? Kann ich dem Koch vertrauen oder ist die Küche schmuddelig?

Essen wird kritischer betrachtet denn je. Und das, obwohl es noch nie zuvor eine so große Auswahl an qualitativ hochwertigen Lebensmitteln gab. "Ein Zustand, von dem selbst meine Elterngeneration in jungen Jahren noch träumte", sagt Herbert Dohrmann, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Lebensmittelhandwerke.

Die "zunehmende Kriminalisierung" von Lebensmittelherstellern wollen die Bäcker, Fleischer und Konditoren nicht länger hinnehmen. Konkret geht es um die Veröffentlichung von Verstößen gegen Hygienevorschriften im Internet. Hier tobt ein Streit zwischen der Gastronomie auf der einen und Verbraucherschützern auf der anderen Seite.

Das Internet vergisst nichts

Foto: © Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. / Darius RamazaniMichael Wippler ist Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks.Mitte März hat der Bundestag den Entwurf des Paragrafen 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) beschlossen. Stimmt der Bundesrat Mitte April zu, gilt dann die neue Regelung zur Veröffentlichung von Verstößen gegen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften. Die Änderung war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Vorschrift als verfassungswidrig beurteilt hatte.

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Die Behörden sollen Verstöße nun "unverzüglich" sechs Monate lang online listen. Dies gilt für alle Fälle, wo ein Bußgeld von 350 Euro oder mehr zu erwarten ist. Nach der Frist müssten die Einträge wieder entfernt werden. Diese einheitliche Löschfrist hatten die Verfassungsrichter gefordert. Bislang haben die Länder das unterschiedlich gehandhabt. Die Behörden müssen aber auch sofort bekanntgeben, wenn ein Mangel behoben wurde.

Bußgeldschwelle ab 350 Euro

Das Bäckerhandwerk zeigt sich mehr als enttäuscht. Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes des Bäckerhandwerks, sagt: "Die Bußgeldschwelle von 350 Euro, ab der Verstöße veröffentlicht werden können, ist weiterhin viel zu niedrig." Der Bäckerverband, der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure und hunderte Innungsbäcker in Deutschland hätten ihre Abgeordneten angeschrieben und eine deutliche Erhöhung dieser Schwelle gefordert.

Außerdem hätten die Richter am Bundesverfassungsgericht doch klargestellt, dass eine solche Veröffentlichung von Kontrollergebnissen existenzgefährdend für den betroffenen Betrieb sein kann. Und eine Löschfrist bringe gar nichts. "Denn das Internet vergisst nichts." 

Auch die Lebensmittelkontrolleure waren dagegen

Foto: © Diegeo Vito Cervo/123RF.com

Die Bäcker können nicht nachvollziehen, dass die Politik ihre Kritik und auch die der Lebensmittelkontrolleure "derart ignorieren kann", so Wippler. "Allen am System der Lebensmittelüberwachung Beteiligten ist klar, dass die Qualität der Überwachung mit einer derartigen Veröffentlichung einbrechen wird." Die Kontrolleure hätten dann kaum noch Zeit für Kontrollen.

Der Gesetzesentwurf missachte sowohl die Vorgaben des Koalitionsvertrags als auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, ergänzt Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider. "Weder gibt es einen einheitlichen Bußgeldkatalog, der gemäß dem Koalitionsvertrag als Grundlage für die Veröffentlichung dienen sollte, noch wurde die starre Löschfrist von sechs Monaten dynamisiert."

Dabei habe ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster dies explizit klargestellt. Der Plan der großen Koalition, rechtssichere Veröffentlichung von Verstößen zu gewährleisten, sei damit schon im Ansatz gescheitert.

"Ein mehr als fauler Kompromiss"

Schneider geht davon aus, dass der Entwurf des Ausschusses wieder verfassungswidrig ist. "Ein mehr als fauler Kompromiss." Bäcker müssten jetzt wieder zeit- und kostenintensiv klagen. Schneider findet klare Worte: "Wir hatten in der Diskussion sehr deutlich gemacht, dass eine Gesetzesreform wasserdicht sein muss – keine Flickschusterei mit heißer Nadel. Das Ergebnis ist peinlich und eine Blamage für die Regierungsparteien." Ganz anders sehen das übrigens Verbraucherschützer. Ihrer Meinung nach ist die Veröffentlichungsgrenze ab einem Bußgeld von 350 Euro noch zu hoch.

Wie im Mittelalter - nur mit Internet
Gegen eine kritische Haltung sei übrigens überhaupt nichts einzuwenden, betonen die Lebensmittelhandwerke. Dohrmann: "Wir wollen den aufgeklärten Verbraucher, und manche Fehlentwicklung, wie zum Beispiel den Billigtrend, könnten wir vielleicht besiegen, wenn der Verbraucher an manchen Stellen sogar noch etwas kritischer wäre." Doch die Veröffentlichung von Hygienekontrollen in dieser Form sei mittelalterlich, heißt es. Dort wurde man auch an den Pranger gestellt. Nur noch nicht an den Internet-Pranger. 

 

Text: / handwerksblatt.de

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