Die Neustarthilfe wird als Vorschuss ausgezahlt. Sie ergänzt unter anderem die Grundsicherung.

Die Neustarthilfe für Soloselbständige wird als Vorschuss ausgezahlt. Sie ergänzt unter anderem die Grundsicherung. (Foto: © danilovajanna/123RF.com)

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Soloselbständige: Ab sofort die Neustarthilfe beantragen

Betriebsführung

Soloselbständige können ab sofort die Neustarthilfe beantragen und einmalig bis zu 7.500 Euro erhalten. Das Instrument richtet sich an Selbständige, die keine betrieblichen Fixkosten im Rahmen der Überbrückungshilfe III geltend machen können.

Läden geschlossen, keine Kunden, keine Konzerte, keine Umsätze: Soloselbständige aus den verschiedensten Branchen, die stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten.

Die Neustarthilfe ist als Alternative zur Überbrückungshilfe III gedacht und richtet sich an Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen können, weil sie nur geringe betriebliche Fixkosten haben. Der Förderzeitraum für die Neustarthilfe ist Januar bis Juni 2021.

Betroffene können den Antrag selbst stellen

Die Direktanträge für die Neustarthilfe können die Betroffenen seit 16. Februar 2021 auf der Plattform der Überbrückungshilfe unter ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de stellen. Im Unterschied zur Überbrückungshilfe, die ein Berater für die Unternehmen stellen muss, kann der Antrag auf die Neustarthilfe durch den Betroffenen oder die Betroffene selbst gestellt werden. Die Antragsteller benötigen dafür ein gültiges Elster-Zertifikat  (www.elsteronline.de). 

Noch können nicht alle Soloselbständigen die Neustarthilfe beantragen: Zunächst können Soloselbständige, die als natürliche Personen selbständig tätig sind, den Antrag stellen. Für Betroffene, die als Personen- oder Kapitalgesellschaften organisiert sind, soll es in Kürze möglich sein, den Zuschuss zu beantragen, heißt es. Ein genaues Datum wurde noch nicht genannt.

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Keine Vorgaben für die Verwendung des Zuschusses

Für die Verwendung der Neustarthilfe gibt es keine Vorgaben. Sie wird auch nicht auf die Grundsicherung angerechnet, betonten Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zum Start der Antragstellung.

Überbrückungshilfe III Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier

Wie hoch ist die Neustarthilfe?

Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 7.500 Euro (für Existenzgründer gibt es eine besondere Regelung). Die volle Neustarthilfe soll gezahlt werden, wenn der Umsatz  während des Förderzeitraums Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz um mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist.

Dieser Referenzumsatz ist im Normalfall das Sechsfache des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes des Jahres 2019, schreibt die Bundesregierung.

Wann gibt es das Geld?

Die Neustarthilfe wird als Vorschuss ausgezahlt. Wer die Neustarthilfe erhält, muss sich bei der Antragstellung zu einer Endabrechnung durch Selbstprüfung nach Ablauf des Förderzeitraums verpflichten. Nach Ablauf des Förderzeitraums, also ab Juli 2021, muss man bei der Endabrechnung also die Umsätze angeben, die man im ersten Halbjahr 2021 erzielt hat.

"Dabei wird geprüft, ob Sie den Vorschuss in voller Höhe behalten dürfen (der Vorschuss wird dann zum Zuschuss), oder ob Sie den Vorschuss ganz oder teilweise zurückzahlen müssen. Das hängt davon ab, wie stark Ihr Geschäft von der Corona-Pandemie beeinträchtigt war", heißt es auf der Plattform der Überbrückungshilfe. 

Fördermittel für den Musikfachhandel Das Programm "Neustart Kultur" unterstützt den Musikfachhandel bei der Digitalisierung. Patrizia Schröder vom Klavierhaus Schröder ermuntert Kollegen aus dem Musikinstrumenten-Handwerk, den Zuschuss zu nutzen.

Sollte der Umsatz im Förderzeitraum (Januar bis Juli) bei mehr als 40 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, muss der oder die Betroffene die Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzahlen.

Nur wenn der erzielte Umsatz bei 90 Prozent oder mehr liegt, muss die Neustarthilfe vollständig zurückgezahlt werden. Zur Bekämpfung von Subventionsbetrug soll es stichprobenhaft Nachprüfungen geben. 

 Quelle: Bundesregierung

Text: / handwerksblatt.de

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