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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Für Schuldner und Mieter gab es eine Verschnaufpause. Die gilt seit 1. Juli nicht mehr. (Foto: © stylephotographs/123RF.com)
Vorlesen:
Juli 2020
Mieten, Kreditraten und Rechnungen für Strom, Wasser oder Telefon konnten pandemiebedingt vorübergehend unbezahlt bleiben. Zum 1. Juli 2020 sind die Übergangsregelungen ausgelaufen.
Die Erleichterungen für Schuldner werden nicht wie gefordert bis zum 30. September 2020 verlängert. Alle säumigen Schuldner wurden durch diese Regelungen vorübergehend vor den Folgen ihrer ausbleibenden Zahlung geschützt. Seit 1. Juli müssen sie ihre Mietschulden und Darlehen wieder begleichen.
Der Kündigungsschutz für Mieter und wichtige Zahlungsaufschübe für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende lief wie geplant am 30. Juni aus und gilt nicht für weitere drei Monate.
Die Schulden wurden während der Verschnaufpause nicht erlassen, es gab nur Zahlungsaufschübe! Voraussetzung war außerdem, dass die Zahlungsverzögerung als Folge der Corona-Pandemie entstanden ist und dies auch nachgewiesen wird.
Das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" , das am 27. März verabschiedet wurde, hatte der Bundesjustizministerin die Möglichkeit eingeräumt, die Schutzregelungen per Verordnung zu verlängern. Dies ist nun nicht geschehen.
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